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Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Fachkundige Beratung und Vertretung durch Fachanwalt für Sozialrecht

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Das Sozialrecht vereint zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien. Die Kernmaterien des Sozialrechts sind in den Sozialgesetzbüchern I bis XII geregelt.

Allgemeine Regelungen, insbesondere das Verwaltungsverfahren und der Datenschutz, sind in den SGB I und X enthalten. SGB IV ist ein Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts, SGB IX ein allgemeiner Teil des Rechts der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Besondere Teile sind das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe).

Das Sozialrecht unterteilt sich in die Bereiche:

  • Sozialversicherung
    • gesetzliche Krankenversicherung (GKV): SGB V
    • gesetzliche Rentenversicherung (GRV) (inkl. knappschaftliche RV (DRV KBS)): SGB VI
    • gesetzliche Unfallversicherung (GUV): SGB VII
    • Pflegeversicherung (PV): SGB XI
    • Künstlersozialversicherung (KSV): Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
    • Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV): Gesetz zur Modernisierung des Rechts der LSV (LSVMG)
    und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung),
    • Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung,
    • Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung,
    • Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit, Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung, Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Eingliederung von Arbeitnehmern, Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
    • weitere Leistungen der freien Förderung,
    • Wintergeld in Betrieben des Baugewerbes und in Betrieben solcher Wirtschaftszweige, die von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen sind,<7li>
    • Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld
  • soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung),
    • Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
    • Soldatenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
    • Versorgung von Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)
    • Versorgung bei Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) früher Bundesseuchengesetz
    • Schwerbehindertenangelegenheiten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung),
    • Ausbildungsförderung, Förderung für Schüler und Studenten (BAföG) und Hilfe zur Finanzierung der beruflichen Weiterqualifikation von Handwerkern, Technikern und sonstigen Fachkräften (AFBG bzw. "Meisterbafög")
    • Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
    • Kinder- und Jugendhilfe: Hilfen zur ambulanten, teilstationären oder stationären Erziehung durch Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung oder Angebote der Jugendarbeit
    • Wohngeld
  • soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende).
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt,
    • Arbeitslosengeld II (Alg II bzw. "Hartz IV")
    • Sozialgeld.


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